(Zusätzlich sind die Hersteller-Angaben zu beachten)
ACHTUNG wichtiger Hinweis:
Täglich vor dem ersten Einsatz einen Kurztest an Ihrem Gasmessgerät durchführen, um den korrekten Betrieb des Geräts zu überprüfen. Das Unterlassen der Durchführung dieses Tests kann zu schweren gesundheitlichen Schäden oder zum Tod führen. Bitte folgen Sie hierzu den Hinweisen der Herstellerbedienungsanleitung des jeweiligen Gerätes.
Nach 12 Monaten bzw. im Folgenden alle 12 Monate ist ein Gasmessgerät zur Wartung fällig. Dies darf nur durch den Hersteller, bzw. durch eine autorisierte Werkstatt, erfolgen.
PCH bietet Ihnen den Service der Wartung Ihres Gasmessgerätes an.
Senden Sie Ihre Produkte an:
- PCH Technischer Handel GmbH
- Abteilung Wartung Atemschutz
- Wetzlarer Straße 14
- 14482 Potsdam
Nach Erhalt des Gerätes erhalten Sie von uns einen Kostenvoranschlag.
Bei Fragen kontaktieren Sie uns:
service@pch-24.de
Tel.0331 / 70 93 333